Angebotsgrundlage

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei unseren Reinigungstätigkeiten, mit unseren Kehrmaschinen, lediglich Geräte und Personal beistellen. Sämtliche Weisungen über Art und Tätigkeit werden vom Übernehmer erteilt.

Es erfolgt daher eine Abrechnung nach Stunden und nicht nach Leistungen.

Die Kosten für An- und Abfahrt zum Einsatzort, sowie die Wasseraufnahme und Entleerung, oder Entleerungsfahrt für die Kehrgutentleerung, sowie die erforderliche Kehrmaschinenreinigung nach dem Einsatz, werden mit den angebotenen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Ab 15.03.2022 sind wir gezwungen einen variablen Dieseltreibstoffzuschlag, auf die vereinbarten Konditionen (Transport-, Tonnen- oder Regiepreis) zu verrechnen. Bitte beachten Sie dazu unser Informationsblatt: Treibstoffzuschlag

Das für die Bodenreinigung verwendete Wasser ist in den Stundensätzen nicht enthalten. Die Fahrzeuge der STEINER GmbH kommen mit voll aufgefüllten Wassertanks zum Einsatzort, das Auffüllen der Wassertanks während bzw. nach dem Einsatz hat auf Kosten des Auftraggebers zu erfolgen. Hat der Auftraggeber zum Auffüllen der Wassertanks keine geeignete Möglichkeit, wird für das Befüllen der Wassertanks das öffentliche Hydrantensystem in der Umgebung genutzt. Die STEINER GmbH hat mit der Anmietung von Wasseruhren und Vereinbarungen mit den jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen die dafür benötigten Berechtigungen. Die Abrechnung für das verbrauchte Wasser erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und jeweils gültigem Preis. Das Kehrmaschinenpersonal der STEINER GmbH hat den zugekauften Wasserverbrauch auf seine Aufzeichnungen, laut geeichter Wasseruhr, zu dokumentieren. Wird das Wasser vom Kunden zur Verfügung gestellt, erfolgen keine Aufzeichnungen.

Bei einer Beschädigung jeglicher Art wird von uns keine Haftung übernommen. Anfallende Autobahnkilometer, welche im Zuge des Einsatzes gefahren werden müssen, werde mit den jeweiligen Road Pricing Sätzen verrechnet. Der Kehrbereich muss mit den angebotenen Kehrmaschinenfahrzeugen angefahren werden können und einer Belastung der Kehrmaschinenfahrzeugen, mit einem Gesamtgewicht von bis zu 38 Tonnen, standhalten. Mit der Beauftragung stimmen Sie unseren Angebotsgrundlagen voll inhaltlich zu und bestätigen, dass Sie diese gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich, anhand der Aufzeichnungen unseres Kehrmaschinenpersonals.

Zahlungsziel: 14 Tage ohne Abzug.